Informationen für Betriebe/Unternehmen

Ist jemand in Ihrem Unternehmen suchtgefährdet oder bereits süchtig?

Suchtprobleme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit und das Arbeitsklima, die Produktivität und die Arbeitsabläufe. Personalleitungen, Führungskräfte, Betriebs- und Personalräte, sowie Betriebsärzte und Mitarbeiter von sozialen Diensten in Betrieben sind gefordert, sich mit den Auswirkungen und Gefährdungen durch Suchtmittel am Arbeitsplatz auseinander zusetzen und nach Lösungen zu suchen. Wichtig dabei ist, Probleme frühzeitig wahrzunehmen und aktiv einen Prozess in Gang zu setzen.

Dabei können Ihnen die beiliegenden Betriebsvereinbarungen helfen.

Um diese Betriebsvereinbarungen erfolgreich in Ihrem Betrieb zu installieren, kann es hilfreich sein, eine Fachstelle für Suchtfragen einzubeziehen, die mit ihrer jahrelangen Erfahrung im betrieblichen Suchtpräventionsbereich Ihnen zur Seite stehen kann. Die Betriebsvereinbarung wird auf Ihre spezielle betriebliche Situation angepasst, alle Beteiligten werden in den Prozess einbezogen und die Schulungen der Vorgesetzten und Führungskräfte können von den Fachstellen ebenfalls angeboten werden.

Bei kleineren oder mittleren Betrieben ist eine Betriebsvereinbarung oft nicht möglich. Diese können sich in Einzelfällen gern an die zuständigen Fachstellen für Sucht vor Ort wenden.

  • Muster einer Dienstvereinbarung über den Umgang mit alkohol- und suchtgefährdeten MitarbeiterInnen
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  • Muster einer Betriebsvereinbarung über Suchtmittelgebrauch
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